Unter die Registerangelegenheiten fallen insbesondere die gegenüber dem Handelsregister oder Vereinsregister vorzunehmenden Handlungen, beispielsweise die Anmeldung
Der Geschäftswert richtet sich hier maßgeblich auch nach den Gegenständen (Anmeldungen) und deren Anzahl; auch wenn diese in einem Vorgang verbunden werden, ändert dies nichts an der kostenrechtlich separaten Betrachtung.
Bei einer GmbH-Gründung ist idR. von einem Gegenstandswert von 30.000,- € auszugehen (Näheres finden Sie hier).
Am Fallbeispiel:
Die Bestellung eines (weiteren!) Geschäftsführers bei gleichzeitiger Verlegung des Sitzes des Unternehmens ergibt also einen zu berücksichtigenden Gebührenwert von 60.000,- € (arg.: zwei Angelegenheiten zu jeweils 30.000,- €).
Einen weiteren Überblick zu verschiedenen Konstellationen und deren Kosten
erhalten Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, hier abrufbar.
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