Notarielle Tätigkeiten

Vorsorgevollmacht



Allgemeines


Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, diese also in Ihrem Namen regeln zu können. Diese Person ist also dazu berechtigt, in Ihrem Namen und mit Wirkung für und gegen Sie Erklärungen abzugeben und Verträge abzuschließen.


Der Vorteil einer Vorsorgevollmacht liegt darin, dass ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Betreuers, den Sie möglicherweise nicht kennen und/oder der Sie nicht oder nicht so gut kennt, wie es wünschenswert wäre, vermieden wird.


Dabei ist zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht nur erteilt werden kann, solange Sie geschäftsfähig sind; gerade der Fall der fehlenden oder zweifelhaften Geschäftsfähigkeit kann dadurch vermieden werden, dass Sie eine solche möglichst frühzeitig erteilen und im Bedarfsfalle zukünftig abändern.


Falls Sie rechtsschutzversichert sind, kann - je nach Versicherungsvertrag und -umfang - eine Kostenübernahme erfolgen. Hier sollte eine Anfrage auf Kostenübernahme vorab erfolgen.


Geschäftswert


Der Geschäftswert einer Vorsorgevollmacht bemisst sich nach der Hälfte des Aktivvermögens im Zeitpunkt der Beurkundung. Etwaige Verbindlichkeiten werden vom Aktivvermögen also nicht in Abzug gebracht.



Gebühren


Einen weiteren Überblick zu verschiedenen Konstellationen und deren Kosten erhalten Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, hier abrufbar.

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Heiner Hülsmann, Notar in Bielefeld

Heiner Hülsmann

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